aktuelle Urteile für Cookies & Co

Man glaubt es kaum aber es geht noch schlimmer. Nach den Cookies noch mehr Cookies.
Nun werden, die bereits verhassten Cookies, noch mehr ins Sichtfeld des Users gerückt und die Möglichkeiten der Besucheranalyse werden stark eingeschränkt.
Was besonders die kleinen Shopbetreiber spüren werden.

“Rechtlich ist es nämlich ganz einfach: Tracking Cookies dürfen nur noch mit ausdrücklicher, informierter, nachweisbarer und widerrufbarer Einwilligung gesetzt werden. Diese Aussage ist juristisch 100%ig richtig. Sie wird den meisten Unternehmen aber praktisch kaum weiterhelfen.
Text: e-recht24.de

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