Internetseiten und Onlinehops – Abmahnwelle hat begonnen
90% aller Webseiten und Blogs unterliegen der Impressumspflicht nach TMG, auch Anbieterkennzeichnung genannt. Impressumsverstöße sind seit Jahren einer der Abmahnklassiker im Netz. 2018 kommt viel Arbeit auf Seitenbetreiber, Shops und Unternehmen zu. Die größte Unsicherheit ist ohne Fragen die DSGVO, die das gesamte Datenschutzrecht umfangreich neu regelt. Aber auch bei eBay, Geoblocking und Zahlungsarten in Shops bringt das Jahr 2018 zahlreiche Neuregelungen. Wir zeigen Ihnen, was Sie wissen müssen, um abmahnfrei ins Jahr 2018 zu starten. Quelle: e-recht24
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